Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 19.10.2011 - 9 BV 358/11 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 19.10.2011 - 9 BV 358/11
- LAG Hessen, 25.09.2012 - 4 TaBV 239/11
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 25.09.2012 - 4 TaBV 239/11
Arbeitnehmerüberlassung - Mitbestimmung - Betriebsrat - Einstellung - Versetzung …
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Oktober 2011 - 9 BV 358/11 - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen zum Teil abgeändert und wie folgt neu gefasst:.den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 19. Oktober 2011 - 9 BV 358/11 - abzuändern, 2. die Anträge erster Instanz zurückzuweisen, 3. festzustellen, dass die Zustimmung der Beteiligten zu 2) zur Neueinstellung des Herrn A vom 02. Mai 2011 nicht zu ersetzen ist, 4. festzustellen, dass die Neueinstellung des Herrn A zum 02. Mai 2011 aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war, 5. festzustellen, dass die Abordnung und Einsatz auf dem Flugzeugmuster Embraer 190/195 (EMJ) bei der H GmbH (H) mit Stationierungsort I ab dem 02. Mai 2011 der Mitarbeiter J, K, L und A offensichtlich aus sachlichen Gründen nicht dringend waren, 6. festzustellen, dass die vorläufige Durchführung der Abordnung und des Einsatzes der im Antrag zu 5) benannten Piloten J, K, L und A auf dem Flugzeugmuster Embraer 190/195 (EMJ) mit der H GmbH (H) mit Stationierungsort I ab dem 02. Mai 2011 aus sachlichen Gründen nicht dringend erforderlich war, 7. der Beteiligten zu 1) ein Zwangsgeld in Höhe von EUR 2.000,00 für jeden Tag der Zuwiderhandlung anzudrohen, falls er die personellen Maßnahmen mit Ablauf von zwei Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung noch aufrecht erhält.